Großflächiger Einzelhandel

Die Entwicklung, aber auch die planerische Regulierung von Standorten des großflächigen Einzelhandels ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund zahlreicher Anforderungen der Landesplanung und der Raumordnung ein Tätigkeitsfeld, das ein hohes Maß an Erfahrung und fachlicher Kompetenz, aber auch von "Fingerspitzengefühl" und Sinn für das Machbare erfordert. Im Rahmen unserer Tätigkeit für private Vorhabenträger ebenso wie als fachliche Berater für Standortgemeinden leisten wir unseren Beitrag dazu, dass unsere Auftraggeber ihre Entwicklungsziele rechtssicher erreichen können und Auswirkungen der Planung auf Dritte auf ein verträgliches Ausmaß beschränkt werden.

 

 

 

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