SATZUNGSBESCHLUSS "Östlich Friedrich-Ebert-Straße", Dormagen

Durchführung und Betreuung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 524 „Östlich Friedrich-Ebert-Straße“ in Dormagen durch Niemann + Steege.

 

 

Der Rat der Stadt Dormagen hat mit dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 524 „Östlich Friedrich-Ebert-Straße“ die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für die qualitätvolle Weiterentwicklung eines Wohnstandortes aus den 1950ern. Die Baugenossenschaft Dormagen eG hat sich dazu entschieden, einen Teil ihres Wohnungsbestandes östlich der Friedrich-Ebert-Straße, der für eine wirtschaftlich tragfähige Modernisierung nicht geeignet ist, durch klimafreundliche und dem demographischen Wandel angepasste Wohnbebauung zu ersetzen.

 

Der Entwurf des Büros Schmale Architekten sieht 90 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe vor, die sich in die aufgelockerte Blockrandbebauung der Umgebung einfügen. Charakteristisches Merkmal des Konzepts sind stark begrünte Blockinnenbereiche, die als private oder öffentliche Gärten genutzt werden.

 

Niemann+Steege hat das Verfahren für die Bauleitplanung durchgeführt und betreut. Mithilfe von differenzierten Festsetzungen werden die beabsichtigten reich gegliederten, zwei- bis dreigeschossigen Mehr- und Einfamilienhäuser, die untereinander zu zwei in sich geschlossenen Gesamtanlagen verbunden sind, städtebaurechtlich vorbereitet.