SATZUNGSBESCHLUSS "Steinmetzstraße", Mönchengladbach

Durchführung und Betreuung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 776/N in Mönchengladbach durch Niemann + Steege.

 

 

Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 776/N die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines qualitätvollen urbanen Straßenzuges mit durchmischter Nutzung geschaffen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die städtebauliche Entwicklung im Umfeld des Hauptbahnhofes qualitätvoll weitergeführt werden.

 

Die Steinmetzstraße in Mönchengladbach besitzt als Schnittstelle zwischen dem Europaplatz am Hauptbahnhof und dem Gründerzeitviertel eine wichtige Scharnierfunktion. In Folge umfangreicher Straßenbaumaßnahmen sind an diesem Ort eine Reihe von Brachflächen entstanden, die in eine neue Nutzung überführt werden sollen. Angesichts der Pläne für das gegenüberliegende Haus Westend stellt das Plangebiet einen Bereich mit besonderer städtebaulicher Bedeutung dar. In Bezug zum angrenzenden Gründerzeitviertel und Bahnhofsumfeld sollen anhand von drei Wohn- und Geschäftsgebäuden (ca. 30.000 m² BGF) die aufgebrochenen Blockrandstrukturen vervollständigt werden. Der Entwurf des Büros Schrammen Architekten nimmt die historischen Gebäudeelemente aus der Umgebung auf, überführt sie in eine zeitgenössische Architektursprache und legt den Grundstein für eine attraktive urbane Entwicklung im Umfeld des Hauptbahnhofes.

 

Niemann+Steege hat das Verfahren für die Bauleitplanung durchgeführt und betreut. Aufgrund der Lage im Zusammenhang mit dem umliegenden Gebäudebestand war insbesondere die städtebaurechtliche Vorbereitung eines Standortes für großflächigen Einzelhandel (ca. 2.500 m² VK) in einem innerstädtischen Neuordnungsgebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem für die Innenstadt festgelegten zentralen Versorgungsbereich von Bedeutung.