AUFSTELLUNGSBESCHLUSS "Kai 6 / Westlich Limesstraße", Marktgemeinde Stockstadt a.M.

Durchführung und Betreuung des Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Kai 6 / Westlich Limesstraße" in Stockstadt a.M. durch Niemann + Steege.

 

 

Der Rat der Marktgemeinde Stockstadt a.M. hat mit dem Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan „Kai 6 / Westlich Limesstraße“ seine Absicht für eine nachhaltige Entwicklung der Umschlagsstelle Stockstadt erklärt, die in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem gewerblich-industriell genutzten Hafen in Aschaffenburg steht.

 

 

Mit dem Bebauungsplan „Kai 6 / Westlich Limesstraße“ soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung und die dauerhafte Sicherung von Nutzungen im Plangebiet entsprechend der Zielstellung des Regionalplans, den Hafenstandort in Aschaffenburg und die Umschlagstelle Stockstadt zu einem modernen Güterverkehrszentrum auszubauen, geschaffen werden.

 

 

Es handelt sich bei der nun erfolgenden Bauleitplanung aufgrund der bereits früher erfolgten Planfeststellungen i.S.d. Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Wasserstraßengesetzes (WaStG) um eine bauplanungsrechtliche „Abrundung“, in dessen Rahmen die zulässige Art und das zulässige Maß für künftige Entwicklungen verbindlich geregelt werden sollen, um städtebauliche Fehlentwicklungen vorzubeugen.

 

 

Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans bietet im vorliegenden Fall insbesondere das allgemeine Gebot der Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei gleichzeitiger Sicherung des Hafenbetriebes sowie dessen Gewährleistung für die Zukunft einschließlich der Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf zukünftige mögliche Nutzungsänderungen, z. B. ausgelöst durch politische Entscheidungen zum „Kohleausstieg“.

 

 

Es besteht daher die Absicht in dem Bebauungsplan ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Hafengebiet festzusetzen, das die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Sicherung und ggf. Ansiedlung „hafentypischer“ Gewerbe- und Industriebetriebe im Einklang mit den übrigen Belangen, insbesondere der Bevölkerung und der Umwelt, bietet.

 

 

Niemann + Steege führt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans durch.