SATZUNGSBESCHLUSS Hülchrather Straße, Neuss

Bauleitplanung durch Niemann + Steege

 

Der Rat der Stadt Neuss hat mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan "Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße" die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines qualitätvollen Stadtquartiers geschaffen. Auf dem ehemaligen Wohnquartiersgelände der 1960er Jahre in Neuss-Weckhoven werden geförderter Wohnungsbau mit 134 Zwei- bis Fünf-Zimmerwohnungen, 30 Einfamilienhäuser sowie ein Quartierscafé als Treffpunkt realisiert. Bauherr ist die gemeinnützige Neusser Bauverein AG. Das Bebauungskonzept, das durch die Architekten SOP in Zusammenarbeit mit Kraft.Raum Landschaftsarchitekten entworfen worden ist, wurde im Rahmen des Landeswettbewerbs NRW "Nachhaltige Nachbarschaften - Generationenübergreifende Quartiersentwicklung/Wohnen in Neuss-Weckhoven" mit dem 1. Preis ausgezeichnet.