Bauleitplanung | Raumordnung

Seit der Gründung von NIEMANN + STEEGE begleiten wir die Aufstellung von Bebauungsplänen mit und ohne Vorhabenbezug für Vorhabenträger ebenso wie für Städte und Gemeinden für die Entwicklung komplexer Vorhaben in nachfolgenden Bereichen:

 

>> Gewerbe-/ Industrie-/ Hochschulstandorte  

>> Großflächiger Einzelhandel 

>> Wohnen | Multifunktionskomplexe | Gesundheit 

>> Außenbereichsentwicklung

 

Durch die erprobte Zu­sam­men­ar­beit mit erfahrenen Fach­gut­ach­tern so­wie be­son­ders qua­li­fi­zier­ten Rechts­be­ra­tern ist es uns auf dem Ge­biet der Durch­füh­rung und Be­glei­tung von Bau­leit­plan­ver­fah­ren mög­lich, al­le be­nö­tig­ten Leis­tun­gen aus ei­ner Hand an­zu­bie­ten.

 

Dabei er­ar­bei­ten wir vollständig die für die Verfahrensdurchführung benötigten Ent­wurfs­fas­sun­gen von Be­bau­ungs­plä­nen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Flächennutzungsplanungen vom Aufstellungs- bis zum Satzungsbeschluss. Die di­rek­te Steue­rung und Ein­bin­dung ge­ge­be­nen­falls not­wen­di­ger Be­gleit­pla­nun­gen (Grün­pla­nung, Schall- schutzplanungen, Alt­las­ten­sa­nie­rungs­kon­zepte usw.) durch uns sowie unsere Mitwirkung bei deren Abstimmung mit den zuständigen Behörden tragen da­zu bei, eben­so ei­ne durch­gän­gig ho­he Qua­li­tät der Pla­nung wie auch ei­ne zü­gi­ge Ab­wick­lung des Ver­fah­rens si­cher­zu­stel­len. Selbstverständlich gehören auch Bebauungspläne mit ersetzender Wirkung für ansonsten durchzuführende Planfeststellungsverfahren zu unserem Repertoire. Darüber hinaus begleiten wir unsere kommunalen Auftraggeber bei der Durchsetzung ihrer Entwicklungsziele auf der Ebene der Regional- und Landesplanung – im Zusammenhang mit der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen ebenso wie bei der Fortschreibung von Regionalplänen.

 

Zu un­se­ren Leis­tun­gen ge­hören da­bei ins­be­son­de­re auch die fach­li­che und recht­li­che Aus­wer­tung der im Rahmen der zu führenden Beteiligungsverfahren eingehenden Stellungnahmen und die Formulierung von allen rechtlichen Anforderungen genügenden Abwägungsvorschlägen.

 

Wir unterstützen Städte und Gemeinden auch bei der Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung der Sit­zun­gen der zuständigen Gremien, der Durchführung von Beteiligungsverfahren so­wie der Be­ra­tung und Be­schluss­fas­sung über den Sat­zungs­be­schluss. Private Auftraggeber beraten wir darüber hinaus auch bei Ver­hand­lun­gen und Ab­stim­mun­gen mit Entscheidungsträgern und ge­meind­li­chen Ver­wal­tungs­stel­len.