Sonstige Beratungsleistungen

Ergänzend bieten wir weitere Beratungsleistungen im  Zusammenhang mit der planerischen und rechtlichen Vorbereitung sowie der Realisierung von Bau- und Entwicklungsvorhaben an. Auch in Fällen, in denen städtebauliche Fragen zunächst nicht im Vordergrund stehen, kann die Einschaltung von entsprechend erfahrenen Stadtplanern auf verschiedenen Feldern des Bauordnungs- und des Umweltrechts, bei der Verhandlung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen sowie auch im Zusammenhang mit dem Controlling von Nutzen sein. Für unsere öffentlichen und privaten Auftraggeber stellen wir dies immer wieder unter Beweis. 

 

Die Begleitung von bauordnungsrechtlichen und immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren aus städtebaulicher Sicht gehört dabei ebenso zu unserem Angebotsspektrum wie die fachliche Unterstützung unserer Auftraggeber im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen und abfallrechtlichen Verfahren, bei straßen- und eisenbahnrechtlichen Verfahren sowie bei Planfeststellungen und Plangenehmigungen. Wir begleiten die Verhandlung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vertragswerken wie Erschließungs-, Durchführungs- oder Grundstückskaufverträgen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Unterstützung von Gemeinden und Privaten, die von Planvorhaben Dritter beeinträchtigt werden können, bei der Wahrung ihrer Interessen.

 

Konkret beraten wir – im Bedarfsfall gemeinsam mit unseren Rechtsberatern – auch außerhalb von Bauleitplanungsverfahren unsere öffentlichen und privaten Auftraggeber bei der Entwicklung und Anwendung von gestalterischen und technischen Planungen, die Rückwirkungen auf die gebaute Umgebung haben. In diesem Zusammenhang verfügen wir über breite Erfahrungen auf den folgenden Tätigkeitsfeldern:

 

  • Entwicklung von Gestaltungssatzungen / Örtlichen Bauvorschriften sowie fachliche Begleitung der zur Herbeiführung ihrer Rechtskraft erforderlichen Verfahren
  • Städtebauliche Begleitung von Infrastrukturplanungen (Straßen etc.)

 

Auf dem Feld des besonderen Städtebaurechts verfügen wir über Referenzen im Bereich der folgenden Tätigkeiten:

  • Mitwirkung bei der Vorbereitung von Sanierungsverfahren (Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen)
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen

     

 

Im Zusammenhang mit der Herbeiführung der für die Errichtung und den Betrieb von Vorhaben erforderlichen Genehmigungen bieten wir unsere Beratungsleistungen insbesondere auf den folgenden Gebieten an:

  • Begleitung von Baugenehmigungsverfahren nach den Bauordnungen der Länder
  • Begleitung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren (Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
  • Erstellung von Um­welt­ver­träg­lich­keits­stu­di­en und Durchführung von Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fun­gen (Ge­samt­durch­füh­rung, un­ter Hin­zu­zie­hung ex­ter­ner Fach­leu­te für die ein­zel­nen Fach­be­rei­che)

 

 

Für unsere öffentlichen und privaten Auftraggeber wirken wir in fach­li­cher Hin­sicht an der Er­ar­bei­tung und un­ter­schrifts­rei­fen Ver­hand­lung al­ler vertraglichen Re­ge­lun­gen sowie an deren Überwachung mit, die für die Schaffung von Baurecht erforderlich sein können:

  • Verträge in Grundstücksangelegenheiten
  • Eintragung und Löschung von Grunddienstbarkeiten und Baulasten
  • Werkverträge mit Architekten und Fachplanern
  • Durch­füh­rungs­ver­trä­ge zu Vor­ha­ben- und Er­schlie­ßungs­plä­nen (vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Be­bau­ungs­plä­nen)
  • sonstige städtebauliche Verträge (u.a. zu land­schafts­pfle­ge­ri­schen Ein­griffs-Aus­gleichs­re­ge­lun­gen) und Erschließungsverträge
  • Ver­trä­ge mit Ver­sor­gungs­trä­gern
  • Controlling / Rechnungsprüfung von Bauleistungen